| Verfassungsgerichtshof - Verwandte ArtikelEs handelt sich hier um eine Übersicht die Definition, die dem Wissensgebiet Verfassungsgerichtshof verwandt sind.Dieser Link führt Sie zum Artikel über Verfassungsgerichtshof.Die Eng-verwandte Artikel behandeln direkt das Thema Verfassungsgerichtshof. Dort finden Sie Verfassungsgerichtshof Beschreibung. Wenn es sich um ein definierbares Objekt handelt muss es dort auch eine Verfassungsgerichtshof Definition geben. Verweise zu den anderen Beschreibungen - in welchen es ebenfalls über Verfassungsgerichtshof geht - befinden sich weiter unten.
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- Verfassungsgerichtshof (1721 Byte)
1: Ein '''Verfassungsgerichtshof''' ist ein [[Gericht]], das Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft.
5: Ausdrücklich als Verfassungsgerichtshof werden die Gerichte in [[Bayern]], [[Thüringen]], [[Berlin]], [[Saarland]], [[Nordrhein-Westfalen]], [[Sachen]] und [[Rheinland-Pfalz]] bezeichnet. In einigen Ländern heißen sie auch Landesverfassungsgericht ([[Mecklenburg-Vorpommern]], [[Sachsen-Anhalt]]), Verfassungsgericht ([[Hamburg]], [[Brandenburg]]) oder [[Staatsgerichtshof]] ([[Niedersachsen]], [[Bremen]], [[Hessen]], [[Baden-Württemberg]]).
- Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (5165 Byte)
1: ...öchste Gericht des [[Saarland]]es. Es hat die Aufgabe [[Gesetz]]e bezüglich ihrer Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Das Gericht hat zugleich den Sonderstatus eines Verfassungsorgans (siehe: [[Verfassung des Saarlandes]]). Laut der Verfassung vom [[15. Dezember]] [[1947]] ist der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes neben dem Landtag und der Landesregierung das dritte Organ des Volkswillens (Art. 97 SVerf). Die nähreren Regelungen über den Verfassungsgerichtshof trifft das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof.
2: Der Sitz des [[Verfassungsgerichtshof]]es ist [[Saarbrücken]].
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- Saarland (37329 Byte)
- Schleswig-Holstein (26978 Byte)
- Freistaat Thüringen (16809 Byte)
- Österreich (16716 Byte)
- Ökologisch-Demokratische Partei (3755 Byte)
- Bundesverfassungsgericht (10508 Byte)
- Justiz (5023 Byte)
- Freiheitliche Partei Österreichs (10290 Byte)
- Erkenntnis (3392 Byte)
- Bernhard Schlink (1844 Byte)
- Oberste Gerichtshöfe (1049 Byte)
- Liste der Rechtsthemen/V (6800 Byte)
- Bayerischer Ministerpräsident (3250 Byte)
3: Er kann nicht abgesetzt werden, muss aber zurücktreten, wenn eine Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist (Art. 44 Abs. 3 [[Bayerische Verfassung]]). Tut er das nicht kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.
- Verordnung (6942 Byte)
- Edzard Schmidt-Jortzig (2638 Byte)
- Jörg Haider (13379 Byte)
- Wiener Gemeindebezirke (7711 Byte)
- Portal Politik (14796 Byte)
- Politisches System Deutschlands (32501 Byte)
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