| Privilegium Minus - Verwandte ArtikelEs handelt sich hier um eine Übersicht die Definition, die dem Wissensgebiet Privilegium Minus verwandt sind.Dieser Link führt Sie zum Artikel über Privilegium Minus.Die Eng-verwandte Artikel behandeln direkt das Thema Privilegium Minus. Dort finden Sie Privilegium Minus Beschreibung. Wenn es sich um ein definierbares Objekt handelt muss es dort auch eine Privilegium Minus Definition geben. Verweise zu den anderen Beschreibungen - in welchen es ebenfalls über Privilegium Minus geht - befinden sich weiter unten.
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- Privilegium Minus (1956 Byte)
1: Ein '''Privilegium Minus''' war im Mittelalter ([[9. Jahrhundert]] bis [[14. Jahrhundert]]) im allgemeinen Sinne die einfache Form der Urkunden der [[Papst|päpstlichen]] Kanzlei, gegenüber der feierlichen Form, dem [[Privilegium Maius]]. Während das Privilegium Minus durch das [[Breve]] ersetzt wurde, trat an die Stelle des Privilegium Maius die [[Päpstliche Bulle|Bulle]].
3: Im engeren Sinne versteht man unter dem '''Privilegium Minus''', auch ''kleiner Freiheitsbrief'' (im Unterschied zum späteren [[Privilegium Maius]], welches eine Fälschung darstellt) eine Urkunde, die am [[17. September]] [[1156]] von Kaiser [[Friedrich I. (HRR)|Friedrich I.]] ausgestellt wurde. Sie beinhaltet die Erhebung [[Österreich]]s zum erblichen Herzogtum für das Haus [[Babenberger|Babenberg]]; Empfänger war Markgraf [[Heinrich II. Jasomirgott]]. Neben der Erblichkeit der Herzogswürde war auch weibliche Erbfolge vorgesehen, bei Kinderlosigkeit sollte der Herzog entscheiden können, wen er zum Nachfolger bestimmte (''Lib...
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- 1156 (997 Byte)
- Niederösterreich (17126 Byte)
- Friedrich I. (HRR) (10241 Byte)
- Geschichte Österreichs (36372 Byte)
- Geschichte Wiens (21986 Byte)
- Privilegium Maius (1934 Byte)
1: Ein '''Privilegium Maius''' war im Mittelalter ([[9. Jahrhundert]] bis [[14. Jahrhundert]]) im allgemeinen Sinne die feierliche Form der Urkunden der [[Papst|päpstlichen]] Kanzlei, gegenüber der einfachen Form, dem [[Privilegium Minus]]. Während das Privilegium Minus durch das [[Breve]] ersetzt wurde, trat an die Stelle des Privilegium Maius die [[Päpstliche Bulle|Bulle]].
3: Im engeren Sinne versteht man unter dem '''Privilegium Maius''' (''großer Freiheitsbrief'') eine im Auftrag von [[Rudolf IV. (Österreich)|Rudolf IV.]] gefälschte Version des [[Privilegium Minus]] ([[1156]]), mit dem den österreichischen Stammlanden der [[Habsburg]]er umfangreiche Rechte zugestanden wurden. Im Privilegium Maius wird Österreich zum [[Erzherzogtum]] erklärt und mit Rechten ähnlich denen der [[Kurfürsten|Kurfürstentümer]] ausgestattet:
- Privileg (4216 Byte)
1: Ein '''Privileg''' (lat. privilegium ''Ausnahmegesetz, Vorrecht'') ist ein Vorrecht, das einem einzelnen oder einer sozialen Gruppe zugestanden wird.
- Heinrich II. (Österreich) (2763 Byte)
3: ...sch]]-[[Staufer|staufischen]] Konflikts war dem Welfen [[Heinrich X. (Bayern)|Heinrich dem Stolzen]] vom Kaiser das Herzogtum Bayern entzogen und an die Babenberger weitergegeben worden. Der neue Kaiser [[Friedrich I. (HRR)|Friedrich I.]] versuchte nun einen Ausgleich mit den Welfen zu finden und belehnte [[1156]] Heinrich des Stolzen Sohn [[Heinrich der Löwe|Heinrich den Löwen]] mit Bayern. Nun musste für den Babenberger ein Ersatz gefunden werden: dieser "Trostpreis" war das [[Privilegium Minus]], durch das Österreich ein von Bayern unabhängiges selbständiges Herzogtum wurde.
- Privilegium Minus (1956 Byte)
1: Ein '''Privilegium Minus''' war im Mittelalter ([[9. Jahrhundert]] bis [[14. Jahrhundert]]) im allgemeinen Sinne die einfache Form der Urkunden der [[Papst|päpstlichen]] Kanzlei, gegenüber der feierlichen Form, dem [[Privilegium Maius]]. Während das Privilegium Minus durch das [[Breve]] ersetzt wurde, trat an die Stelle des Privilegium Maius die [[Päpstliche Bulle|Bulle]].
3: Im engeren Sinne versteht man unter dem '''Privilegium Minus''', auch ''kleiner Freiheitsbrief'' (im Unterschied zum späteren [[Privilegium Maius]], welches eine Fälschung darstellt) eine Urkunde, die am [[17. September]] [[1156]] von Kaiser [[Friedrich I. (HRR)|Friedrich I.]] ausgestellt wurde. Sie beinhaltet die Erhebung [[Österreich]]s zum erblichen Herzogtum für das Haus [[Babenberger|Babenberg]]; Empfänger war Markgraf [[Heinrich II. Jasomirgott]]. Neben der Erblichkeit der Herzogswürde war auch weibliche Erbfolge vorgesehen, bei Kinderlosigkeit sollte der Herzog entscheiden können, wen er zum Nachfolger bestimmte (''Lib...
- Friedrich II. (Österreich) (2688 Byte)
5: Friedrich der Streitbare bildet als letzter Babenberger einen Epochenumbruch in der Geschichte Österreichs. In seinen hochfliegenden Plänen seinem späteren Nachfolger [[Rudolf IV. (Österreich)|Rudolf IV.]] nicht unähnlich, kam ihm sein unsteter Charakter immer wieder dazwischen. Erbberechtigt nach ihm waren (da das [[Privilegium Minus]] auch die weibliche Erbfolge vorsah) seine Schwester ''Margarethe'' und seine Nichte ''Gertrud''. Gertrud heiratete zuerst ''Hermann von Baden'', der sich in Österreich allerdings nicht durchsetzen konnte, dann ''Roman von Halicz'', einen Verwandten des Ungarnkönigs. ''Margarethe'' wurde von dem mehr als zwanzig Jahre jüngeren [[Ottokar II. (Böhmen)|Ottokar Přemysl]] geheiratet. Daraufhin wurde Österreich zu einem Konfliktfeld zwischen [[Přemysliden]] und [[Arpaden]], bei diesem Konflik...
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