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Polizei - Verwandte Artikel

Es handelt sich hier um eine Übersicht die Definition, die dem Wissensgebiet Polizei verwandt sind.


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Die Eng-verwandte Artikel behandeln direkt das Thema Polizei. Dort finden Sie Polizei Beschreibung. Wenn es sich um ein definierbares Objekt handelt muss es dort auch eine Polizei Definition geben. Verweise zu den anderen Beschreibungen - in welchen es ebenfalls über Polizei geht - befinden sich weiter unten.




Beschreibungen, die eng mit dem Thema Polizei verwandt sind


Falls Sie die Definition von Polizei oder Polizei Beschreibung suchen, dann klicken Sie auf einen der u.g. Verweise. Noch weiter unten befinden sich Verweise zu den Beschreibungen, in welchen das Thema Polizei angesprochen wird.
  1. Polizei (6563 Byte)
    1: Die '''Polizei''' ist ein [[Exekutive|Exekutivorgan]] eines [[Staat]]es. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die ''öffentliche Sicherheit und Ordnung'' zu gewährleisten und als ''Strafverfolgungsbehörde'' zu ermitteln.
    3: In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Polizeinotruf zu. Viele Staaten haben eine gemeinsame [[Notruf|Notrufnummer]] für Polizei, [[Rettungsdienst]] und [[Feuerwehr]] eingerichtet, um eine schnelle und zielgerichtete Reaktion zu gewährleisten. In der [[Europäische Union|Europäische Union]] soll dies die Nummer '''112''' leisten (''vgl. [[Euronotruf]]'').
    5: Die Abgrenzung von Militär und Polizei als bewaffnete staatliche Exekutivorgane ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem [[Innenministerium]] und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem [[Verteidigungsministerium]] untersteht und den Staat nach außen bzw. an dessen Grenzen vertritt. Dies schließt nicht aus, das die polizeiliche Organisation eines Staates militär-ähnlich organisiert sein kann und es gibt ein vergleichbares System von [[Dienstgrad]]en. Beispielhaft stehen dafür die italienischen [[Carabinieri]] oder bis [[1976]] der deutsche [[Bundesgrenzschutz]].
  2. Gewerkschaft der Polizei (3372 Byte)
    1: Die '''Gewerkschaft der Polizei''' (GdP) ist neben der [[Deutsche Polizeigewerkschaft|Deutschen Polizeigewerkschaft]] (DPolG) und dem [[Bund Deutscher Kriminalbeamter]] (BDK) eine [[Gewerkschaft]] des [[Deutscher Gewerkschaftsbund|Deutschen Gewerkschaftsbunds]] (DGB) mit Sitz in [[Berlin]]. Die beiden Bundesgeschäftsstellen befinden sich in [[Berlin]] und [[Hilden]].
    3: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wurde am [[14. September 1950]] in [[Hamburg]] auf Bundesebene gegründet. Hervorgegangen ist sie aus der Interessengemeinschaft der Polizeibeamtenbunde in der britischen Zone und West-Berlin, die sich überregional aus unterschiedlichen Polizeivereinigungen am 16. Marz 1950 zusammenschloss.
    5: Die GdP steht seither als mitgliederstärkste Berufsvertretung allen Polizeibeschäftigten (Polizistinnen und Polizisten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten) zur Mitgliedschaft offen. Sie organisiert rund 185.000 Mitglieder. Innerhalb der GdP vertreten so genannte Personengruppen spezifische Interessen von Frauen, Senioren und jungen Polizeibeschäftigten.
  3. Waffengebrauch der Polizei (4358 Byte)
    1: Als '''Waffengebrauch''' versteht man im [[Polizeirecht]] das aktive Benutzen der Waffe mit der Absicht das Opfer physisch zu schädigen. Die Verwendung der Waffe einzig zur Abschreckung etc. fällt unter Waffeneinsatz. Waffen können aus vielfältigen Gründen benutzt werden: [[Notwehr]], um einen potenziellen Täter zu stoppen, aus Versehen, als [[finaler Rettungsschuss]], als Vollstreckungsmaßnahme ([[unmittelbarer Zwang]]), und andere.
    3: Der Waffengebrauch durch die Polizei ist gesetzlich geregelt und Kontrollen unterworfen. Die Zahl der durch die Polizei Getöteten wird amtlich veröffentlicht.
    5: Die Zahl der tatsächlich durch Waffengebrauch Getöteten übersteigt mitunter die hier genannten Zahlen, da nicht alle Todesschüsse in der Presse und in der Polizeistatistik auftauchten. So sind seit [[1983]] versehentliche Tötungen nicht mehr in der offiziellen Statistik enthalten.
  4. Polizei (Deutschland) (11321 Byte)
    1: ==Deutschland== [[Bild:Einsatzfahrzeuge-polizei.JPG|thumb|Polizeifahrzeug]]
    2: Es gibt in [[Deutschland]] eine durch das [[Grundgesetz]] definierte klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben und Befugnissen von '''[[Polizei (Deutschland)|Polizeien der Länder]]''', '''[[Bundespolizei (Deutschland)|Bundesgrenzschutz]]''' als Polizei des Bundes, '''[[Bundeszollverwaltung|Zoll]]''' als Finanzpolizei und '''[[Feldjäger]]n''' als Militärpolizei der [[Bundeswehr]]. Eine Sonderrolle nimmt die '''[[Polizei beim Deutschen Bundestag]]''' ein.
  5. Polizei beim Deutschen Bundestag (1819 Byte)
    1: ...]] zuständige [[Polizei (Deutschland)|Polizeidienststelle]]. Ihre Zuständigkeit begründet sich aus [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_40.html Art. 40 Abs. 2 Grundgesetz], demzufolge der [[Bundestagspräsident]] die alleinige [[Polizeigewalt]] in den Gebäuden des Deutschen Bundestages ausübt. So ist die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden im Bereich des Deutschen Bundestages ausgeschlossen. Dieser ist so der Einflussnahme durch [[Exekutive]] und [[Judikative]] entzogen. Die Polizei DBT spiegelt so die [[Gewaltenteilung]] wieder.
    2: Trotzdem arbeitet die Polizei DBT mit anderen Polizeibehörden vor Ort eng zusammen.
    4: Der Aufgabenbereich der Polizei DBT umfasst die Abwehr von Gefahren für die [[öffentliche Sicherheit]] und Ordnung, insbesondere von Gefahren für die Arbeitsfähigkeit des [[Parlament]]s und seiner Organe und [[Gremium|Gremien]] sowie für alle anwesenden Personen im Parlamentsbereich, und die Verfolgung von [[Straftat]]en und [[Ordnungswidrigkeit]]en.
    5: Die Aufgaben werden im Rahmen des polizeilichen Einzeldienstes durch Posten- sowie Fuß- und Motorrad-[[Streife]]n durchgeführt.
  6. Polizei (Österreich) (17583 Byte)
    1: Die '''Österreichische Bundespolizei''' ist eine Verwaltungseinrichtung mit Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren oder Störungen der Ordnung unter Androhung oder Anwendung von Zwang, wobei zwischen der Sicherheitspolizei und der Verwaltungspolizei unterschieden werden kann:
  7. Portal Polizei (7921 Byte)
    4: <div align="center">'''Artikel zum Thema Polizei in der Knowledge Library'''</div>
  8. Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei (93 Byte)
    1: #REDIRECT [[Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsminsterium des Inneren]]
  9. Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsminsterium des Inneren (42 Byte)
  10. Polizei (Schweiz) (622 Byte)
    1: == Aufbau und Organisation ==== Trennung der Polizeiaufgaben ==
    4: In der Schweiz sind die Polizeien in Korps gegliedert. Korps eines [[Kanton]]s (Kantonspolizei) unterstehen dem Kanton. Stadt und Gemeindeparteien gehören der jeweiligen Gemeinde.
    5: [[Bild:Genfpol.jpg|thumb|Streifenwagen der Genfer Polizei]]
  11. Döner Polizei (32 Byte)
eBay 3...2...1...meins!

Beschreibungen, in welchen das Thema Polizei angesprochen wird, aber nicht direkt behandelt.


Falls Sie in der oberen Artikel-Liste nichts passendes gefunden haben, können Sie folgende Artikel durchstöbern. Diese Artikel wurden ausgesucht, weil es dort ebenfalls um das Thema Polizei geht.
  1. Alfred Hitchcock (8132 Byte)
  2. Alan Turing (11601 Byte)
  3. Aleister Crowley (15711 Byte)
  4. Adolf Hitler (42535 Byte)
  5. Abhängig Beschäftigter (759 Byte)
  6. Berlin (34118 Byte)
  7. Berliner Mauer (25019 Byte)
  8. Bosnien und Herzegowina (7991 Byte)
  9. Bundesstaat (1686 Byte)
    3: ...(auch Länder, [[Bundesland|Bundesländer]], [[Kanton (Schweiz)|Kantone]] oder '''Bundesstaaten''' genannt) geben dabei ihre [[Staatliche Souveränität|staatliche Souveränität]] auf, behalten aber ihre Staatlichkeit als [[Gebietskörperschaft]]. Der Gesamtstaat, der&nbsp;'''Bund''', entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen (z.B. Sicherung der Bündnisgrenzen), die Länder haben Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (in [[Deutschland]] z.B. [[Bildung]], [[Polizei]]).
  10. Chemische Waffe (7902 Byte)
  11. Zeit des Nationalsozialismus (18429 Byte)
  12. Luftangriff auf Dresden (7311 Byte)
  13. Erster Weltkrieg (156186 Byte)
  14. Gibraltar (6823 Byte)
  15. Gambia (4652 Byte)
  16. Gene Roddenberry (2245 Byte)
    3: Roddenberry besuchte kurzzeitig das [[Los Angeles City College]]. Im [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] war er [[Pilot]] bei der amerikanischen [[Luftwaffe]], wo er [[B-17 Bomber]] flog. Nach dem Krieg war er bis [[1949]] Pilot bei einer zivilen Fluglinie. Von [[1949]] bis [[1956]] war er [[Sergeant]] bei der [[Polizei]] von [[Los Angeles]]. Seit Anfang der [[1950er]] betätigte er sich auch als freier [[Drehbuchautor]] und schrieb [[Drehbuch|Drehbücher]] für zahlreiche US-Fernsehserien, u. a. ''[[Dragnet]]'', ''[[Highway Patrol]]'', ''[[Dr. Kildare]]'', ''[[Naked City]]'' und ''[[Have Gun, Will Travel]]''.
  17. Großer Lauschangriff (13520 Byte)
    3: ...des Artikels 13 des [[Grundgesetz]]es in [[Deutschland]] im Jahre [[1998]], mit der die so genannte ''akustische Wohnraumüberwachung'' zu Zwecken der Strafverfolgung ermöglicht wurde, wird umgangssprachlich als '''Großer Lauschangriff''' bezeichnet. Er hat eine Einschränkung des [[Grundrecht]]s auf Unverletzlichkeit der Wohnung zum Inhalt und ist bis heute umstritten. Vom "Großen Lauschangriff" ist der "kleine Lauschangriff" zu unterscheiden. Im Rahmen des "Großen Lauschangriffs" sind die Polizei und Staatsanwaltschaft befugt, auch die Wohnung als intimsten Bereich des Menschen zu überwachen. Der "kleine Lauschangriff" bezieht sich auf Gespräche außerhalb von Wohnungen, also an öffentlichen Örtlichkeiten sowie auch an allgemein zugänglichen Büro- und Geschäftsräume. Wohnungen in diesem Sinne sind die Bereiche, die der Berechtigte der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen und zur Stätte seines Lebens und Wirkens gemacht hat.
  18. Geschichte Deutschlands (125652 Byte)
  19. Global System for Mobile Communications (15601 Byte)
  20. Heinrich Himmler (7889 Byte)
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