| Kanzlei - Verwandte ArtikelEs handelt sich hier um eine Übersicht die Definition, die dem Wissensgebiet Kanzlei verwandt sind.Dieser Link führt Sie zum Artikel über Kanzlei.Die Eng-verwandte Artikel behandeln direkt das Thema Kanzlei. Dort finden Sie Kanzlei Beschreibung. Wenn es sich um ein definierbares Objekt handelt muss es dort auch eine Kanzlei Definition geben. Verweise zu den anderen Beschreibungen - in welchen es ebenfalls über Kanzlei geht - befinden sich weiter unten.
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- Kanzlei (1237 Byte)
1: Der Ausdruck '''Kanzlei''' (v. italien. ''cancelli'' [[Trennschranke]]n für [[Arbeitsraum|Arbeitsräume]]) bezeichnet einen bzw. mehrere Arbeitsräume eines [[Rechtsanwalt]]s ([[Anwaltskanzlei]]) oder einer [[Behörde]].
3: Ab dem 4 Jahrhundert gab es erstmals eine [[Apostolische Kanzlei]] als Einrichtung der römischen [[Kurie]], später wurde der Begriff für Behörden der langobardischen und fränkischen Könige übernommen. Leiter war ein [[Kanzler]] bzw. Erzkanzler.
5: Im Mittelalter war die ''Kanzlei'' eine fürstliche oder städtische Behörde, die den [[Schriftverkehr]] führte und archivierte und für [[Beurkundung]]en zuständig war, wodurch sie seit dem Mittelalter hohe Bedeutung erlangte.
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- Adolf Hitler (42535 Byte)
- Fränkisches Reich (14887 Byte)
- Indiktion (1807 Byte)
- Oscar (9438 Byte)
- Portugiesische Sprache (68068 Byte)
- Partnerschaftsgesellschaft (1661 Byte)
- Wilhelm Raabe (8667 Byte)
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- Kanzler (1815 Byte)
1: Das Wort '''Kanzler''' (aus [[Latein|lateinisch]]: ''cancellarius'') bezeichnete im [[Mittelalter]] einen Hofgeistlichen, der in einer ''Kanzlei'' (von lat. "cancelli" - "Gitter, Schranken"), einem abgetrennten Raum, Urkunden ausfertigte.
4: Im Laufe der Zeit wurde auch der Leiter der Reichskanzlei als ''Erzkanzler'' bezeichnet. Sein Amt gehörte zu den [[Erzamt|Erzämtern]] des [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation]].
- Papier (42243 Byte)
- Residenzpflicht (1298 Byte)
5: # Auch die Verpflichtung eines Anwalts, eine Kanzlei am Ort des Gerichts einzurichten, an dem er zugelassen ist, wird in der Bundesrechtsanwaltsordnung als [[Residenzpflicht (Anwalt)|Residenzpflicht]] bezeichnet.
- Vernichtungslager (8311 Byte)
- Wolfenbüttel (5205 Byte)
- Reutlingen (24771 Byte)
- Białystok (4626 Byte)
- Ibn Khaldun (16130 Byte)
- Dialer (8229 Byte)
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