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Grundgesetz - Verwandte Artikel

Es handelt sich hier um eine Übersicht die Definition, die dem Wissensgebiet Grundgesetz verwandt sind.


Dieser Link führt Sie zum Artikel über Grundgesetz.

Die Eng-verwandte Artikel behandeln direkt das Thema Grundgesetz. Dort finden Sie Grundgesetz Beschreibung. Wenn es sich um ein definierbares Objekt handelt muss es dort auch eine Grundgesetz Definition geben. Verweise zu den anderen Beschreibungen - in welchen es ebenfalls über Grundgesetz geht - befinden sich weiter unten.




Beschreibungen, die eng mit dem Thema Grundgesetz verwandt sind


Falls Sie die Definition von Grundgesetz oder Grundgesetz Beschreibung suchen, dann klicken Sie auf einen der u.g. Verweise. Noch weiter unten befinden sich Verweise zu den Beschreibungen, in welchen das Thema Grundgesetz angesprochen wird.
  1. Grundgesetz (Quellentext) (22288 Byte)
    1: '''Auszug aus:''' [[Grundgesetz]] für die [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]]
    2: vom [[23. Mai]] [[1949]] (BGBl. S.1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1755) . Das Grundgesetz wurde zuletzt geändert durch das Gesetz vom [[26. November]] [[2001]] (BGBl. I S. 3219).
    4: ''Links:'' [http://www.bundesregierung.de/Gesetze/-,4222/Grundgesetz.htm Grundgesetz auf dem Webserver der Bundesregierung] (enthält neuere Version!) und [http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/ eine Seite mit allen Änderungen] seit Bestehen der BRD.
  2. Grundgesetz (10396 Byte)
    1: Das '''Deutsche Grundgesetz''' ('''GG''') stellt die rechtliche und politische Grundordnung der [[Bundesrepublik Deutschland]] dar und ist das geltende Recht, bis eine Verfassung die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist, das GG ablöst (offiziell: ''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland'').
  3. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (25 Byte)
    1: #REDIRECT [[Grundgesetz]]
  4. Biogenetisches Grundgesetz (38 Byte)
  5. Strukturprinzipien (Grundgesetz) (27 Byte)
eBay 3...2...1...meins!

Beschreibungen, in welchen das Thema Grundgesetz angesprochen wird, aber nicht direkt behandelt.


Falls Sie in der oberen Artikel-Liste nichts passendes gefunden haben, können Sie folgende Artikel durchstöbern. Diese Artikel wurden ausgesucht, weil es dort ebenfalls um das Thema Grundgesetz geht.
  1. Abkürzungen/Gesetze und Recht (32409 Byte)
  2. Arbeitsrecht (5591 Byte)
  3. Deutschland (38179 Byte)
  4. Berliner Mauer (25019 Byte)
  5. Bremen (35089 Byte)
  6. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (2546 Byte)
    5: Als Gegenbewegung zu den [[Gewerkschaft]]en schlossen sich um 1890 die deutschen Arbeitgeber zu Verbänden zusammen. Wie auch die Gewerkschaften wurden diese Verbände von den Nationalsozialisten gleichgeschaltet. Mit der Etablierung des [[Grundgesetz]]es konnten sich die Arbeitgeberverbände neu bilden. In der Regel sind die Verbände als bürgerlich-rechtliche [[Verein]]e nach § 21 [[BGB]] gestaltet. Da sie keinen wirtschaftlichen Betrieb, sondern die Förderung der Interessen der Arbeitgeber zum Zweck haben, gelten sie als [[Idealverein]]e.
  7. Bundesminister (924 Byte)
    1: Ein '''Bundesminister''' ist in Deutschland Mitglied der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]], er wird auf Vorschlag des [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzlers]] vom [[Bundespräsident (Deutschland)|Bundespräsident]]en ernannt und auf die [[Verfassung]] ([[Grundgesetz]]) vereidigt. Er oder sie leitet ein Fachressort in eigener Verantwortung, jedoch vor dem Hintergrund der [[Richtlinienkompetenz]] des Bundeskanzlers. Ein Bundesminister kann, muss aber nicht Mitglied des [[Bundestag]]es sein. Er darf während seiner Amtszeit keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben.
  8. Bundeskanzler (Deutschland) (5927 Byte)
    1: Der '''Bundeskanzler''' leitet die Geschäfte der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] und bestimmt die Richtlinien ihrer Politik. Er hat nach Artikel 65 des [[Grundgesetz]]es (GG) die [[Richtlinienkompetenz]] und bestimmt die Eckwerte, an denen die [[Bundesminister]] die [[Leitung]] ihrer Ministerien ausrichten müssen.
  9. Bluttransfusion (18905 Byte)
  10. Bundestagswahlrecht (7903 Byte)
    1: Die '''Bundestagswahl''' ist die [[Wahlsystem|Wahl]] der [[Mitglied des Deutschen Bundestages|Mitglieder]] des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestages]]. Nach den in Artikel 38 des [[Grundgesetz]]es festgelegten [[Wahlrecht]]sgrundsätzen ist die Wahl ''allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim''. Weiterhin ist im Grundgesetz festgelegt, dass die Wahlen zum Bundestag normalerweise alle vier Jahre stattfinden und dass man das [[passives Wahlrecht|passive Wahlrecht]] als [[Volljährigkeit|Volljähriger]], das [[Aktives Wahlrecht|aktive Wahlrecht]] ab der Vollendung des 18. Lebensjahr hat. Alle weiteren Bestimmungen zur Bundestagswahl werden von einem Gesetz, dem [[Bundeswahlgesetz]], geregelt.
  11. Bundesregierung (Deutschland) (4845 Byte)
    1: Die '''Bundesregierung''' der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]] besteht aus dem [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]] und den [[Bundesminister]]n. Sie wird auch als [[Kabinett]] bezeichnet. Näheres zur Bundesregierung ist in den Beschreibungen 62 bis 69 des [[Grundgesetz]]es geregelt.
  12. Deutscher (3164 Byte)
  13. Demokratie (22113 Byte)
  14. Eigentum (8674 Byte)
  15. Freie Demokratische Partei (31084 Byte)
  16. Farbe (12000 Byte)
  17. Grundgesetz (Quellentext) (22288 Byte)
    1: '''Auszug aus:''' [[Grundgesetz]] für die [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]]
    2: vom [[23. Mai]] [[1949]] (BGBl. S.1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1755) . Das Grundgesetz wurde zuletzt geändert durch das Gesetz vom [[26. November]] [[2001]] (BGBl. I S. 3219).
    4: ''Links:'' [http://www.bundesregierung.de/Gesetze/-,4222/Grundgesetz.htm Grundgesetz auf dem Webserver der Bundesregierung] (enthält neuere Version!) und [http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/ eine Seite mit allen Änderungen] seit Bestehen der BRD.
  18. Gewerkschaft (14706 Byte)
  19. Gerhard Schröder (19880 Byte)
  20. Großer Lauschangriff (13520 Byte)
    3: Die Änderung des Artikels 13 des [[Grundgesetz]]es in [[Deutschland]] im Jahre [[1998]], mit der die so genannte ''akustische Wohnraumüberwachung'' zu Zwecken der Strafverfolgung ermöglicht wurde, wird umgangssprachlich als '''Großer Lauschangriff''' bezeichnet. Er hat eine Einschränkung des [[Grundrecht]]s auf Unverletzlichkeit der Wohnung zum Inhalt und ist bis heute umstritten. Vom "Großen Lauschangriff" ist der "kleine Lauschangriff" zu unterscheiden. Im Rahmen des "Großen Lauschangriffs" sind die Polizei und Staatsanwaltschaft be...
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