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Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Verwandte Artikel

Es handelt sich hier um eine Übersicht die Definition, die dem Wissensgebiet Bundesversicherungsanstalt für Angestellte verwandt sind.


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Die Eng-verwandte Artikel behandeln direkt das Thema Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Dort finden Sie Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Beschreibung. Wenn es sich um ein definierbares Objekt handelt muss es dort auch eine Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Definition geben. Verweise zu den anderen Beschreibungen - in welchen es ebenfalls über Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geht - befinden sich weiter unten.




Beschreibungen, die eng mit dem Thema Bundesversicherungsanstalt für Angestellte verwandt sind


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  1. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (1032 Byte)
    1: ...ublizisten; sie gewähren gesetzliche Renten- und Rehabilitationsleistungen sowie Beiträge für die Kranken- und [[Pflegeversicherung]] der Rentner. Die BfA ist bundesunmittelbare rechtsfähige [[Körperschaft]] des öffentlichen Rechts (Behörde mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Die BfA wurde zum [[1. August]] [[1953]] (BGBl. I S. 857) gegründet; 1911 – 1945 bestand als Träger für die Angestelltenversicherung die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, deren Aufgaben 1945 – 1953 in Westdeutschland von den [[Landesversicherungsanstalt]]en wahrgenommen wurden.
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Beschreibungen, in welchen das Thema Bundesversicherungsanstalt für Angestellte angesprochen wird, aber nicht direkt behandelt.


Falls Sie in der oberen Artikel-Liste nichts passendes gefunden haben, können Sie folgende Artikel durchstöbern. Diese Artikel wurden ausgesucht, weil es dort ebenfalls um das Thema Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geht.
  1. 1. August (9551 Byte)
  2. 1953 (10153 Byte)
  3. Gera (29909 Byte)
  4. Stralsund (6951 Byte)
  5. Verband deutscher Rentenversicherungsträger (1708 Byte)
  6. Generationenvertrag (1560 Byte)
    5: Die Reserven der gesetzlichen [[Rentenversicherung ]] (verwaltet von der [[Bundesversicherungsanstalt für Angestellte|BfA]] und den [[Landesversicherungsanstalt|Landesversicherungsanstalten]]) betragen einen Monatsbeitrag als Schwankungsreserve.
  7. Liste der Rechtsthemen/B (15572 Byte)
  8. Rentenversicherung (13052 Byte)
    1: ''Dieser Artikel bezieht sich auf die deutsche Rentenversicherung. Für die Schweizer Rentenversicherung siehe: [[Alters- und Hinterlassenenversicherung]]''
  9. Künstlersozialversicherung (2480 Byte)
    3: Die Leistungen aus der KSV werden von den jeweiligen Versicherungsträgern (Krankenkassen, [[Bundesversicherungsanstalt für Angestellte]]) nach dem jeweiligen Recht der gesetzlichen Renten- bzw. Kranken- und Pflegeversicherung erbracht. Für die Versicherungsveranlagung sowie die Beitragserhebung ist die Künstlersozialkasse zuständig. Diese ist eine unselbständige, jedoch haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Einrichtung, die als „besondere Abteilung“ bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven geführt wird.
  10. Landesversicherungsanstalt (873 Byte)
    3: Die LVA gewähren gesetzliche [[Rente]]n- und Rehabilitationsleistungen sowie Beiträge für die Kranken- und [[Pflegeversicherung]] der Rentner. Die LVA sind landesunmittelbare rechtsfähige [[Körperschaft]]en des öffentlichen Rechts (Behörden mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Die LVA wurden erstmals 1892 errichtet; derzeit bestehen 22 regional zuständige LVA. Ab 2005 soll die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt werden.
    5: ''Siehe auch:'' [[Bundesversicherungsanstalt für Angestellte]], [[Bundesknappschaft]], [[Rentenversicherung]]
  11. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (1032 Byte)
    1: ...ublizisten; sie gewähren gesetzliche Renten- und Rehabilitationsleistungen sowie Beiträge für die Kranken- und [[Pflegeversicherung]] der Rentner. Die BfA ist bundesunmittelbare rechtsfähige [[Körperschaft]] des öffentlichen Rechts (Behörde mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Die BfA wurde zum [[1. August]] [[1953]] (BGBl. I S. 857) gegründet; 1911 – 1945 bestand als Träger für die Angestelltenversicherung die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, deren Aufgaben 1945 – 1953 in Westdeutschland von den [[Landesversicherungsanstalt]]en wahrgenommen wurden.
  12. Andrea Fischer (1762 Byte)
    3: Sie war von [[1998]] bis [[2001]] [[Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung|Bundesministerin für Gesundheit]].
  13. Angestellter (1820 Byte)
    1: Ein '''Angestellter''' ist ein [[Arbeitnehmer]], der nach bestimmten Kriterien von einem [[Arbeiter]] unterschieden wird. Die Kriterien sind dabei nicht eindeutig festgelegt und unterscheiden sich je nach Anwendungsfall leicht.
    3: Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten beruht auf einer gewachsenen Tradition, nach heutigem Recht sind beide innerhalb des selben [[Arbeitsvertrag]]srechts, das nicht zwischen Angestellten und Arbeitern unterscheidet, an ihren Arbeitgeber gebunden.
    5: Im allgemeinen wird zur Definition von Angestellten herangezogen, dass diese nicht [[Beamter|beamtet]] sind, nicht maßgebliche Miteigentümer des sie beschäftigenden Unternehmens sind, und ein [[Arbeitsentgelt|Gehalt]] beziehen (im Gegensatz zu Arbeitern, die [[Lohn]] erhalten). Weiterhin wird eine überwiegend büro- beziehungsweise verwaltungsmäßige, höhere technische, überwiegend leitende oder sonstwie gehobene Tätigkeit als typische Domäne von Angestellten betrachtet.
  14. Entgeltpunkte (1778 Byte)
    1: Die '''Entgeltpunkte''' sind nach deutschem [[Sozialversicherungsrecht]] ein neben anderen zu berücksichtigender Faktor in der [[Rentenformel]]. Sie sind damit mit maßgeblich für die Höhe der Rente der gesetzlichen [[Rentenversicherung]].
    5: * Jeder Versicherungsnehmer führt aus seinem laufenden Gehalt einen bestimmten Prozentsatz als Beitrag an die [[Bundesversicherungsanstalt für Angestellte]] (BfA) ab.
  15. BVA (682 Byte)
    1: '''BVA''' ist die Abkürzung für
  16. Deutsche Rentenversicherung (1264 Byte)
    1: '''Deutsche Rentenversicherung - Bundesversicherungsanstalt für Alterssicherung''' ist der volle Name für die die neue Behörde, die nach der geplanten Reform der Organisation der gesetzlichen [[Rentenversicherung]] entstehen soll. Die gesetzliche Rentenversicherung wird zur Zeit von einer ganzen Reihe von Rentenkassen verwaltet. Die [[Bundesversicherungsanstalt für Angestellte]] (BfA) ist für Angestellte zuständig, derzeit 22 [[Landesversicherungsanstalt]]en für Arbeiter. Daneben gibt es die [[Bundesknappschaft]], die [[Seekasse]] und die [[Bahnversicherung]], die als Sonderanstalten Versicherte dieser Branchen betreuen. Spitzenverband der Rentenkassen ist der [[Verband Deutscher Rentenversicherungsträger]] (VDR), der auch das Rechenzentrum in Würzburg verwaltet.
    3: Im Zuge der Reform sollen VDR und BfA zur [[Bundesversicherungsanstalt für Alterssicherung]] zusammengelegt werden, die Anzahl der LVas reduziert werden, und Knappschaftskasse, See- und Bahnkasse zu einer einzigen Sonderanstalt [[Bundesversicherungsanstalt Knappschaft-Bahn-See]] zusammengefasst werden.
  17. JobCard (16257 Byte)
    4: Der Begriff wird auch verallgemeinernd für das gesamte '''JobCard-Verfahren''' gebraucht, nämlich für die geplante zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten und die Nutzung dieser Daten durch die [[Agentur für Arbeit|Agenturen für Arbeit]] und weitere Stellen.
  18. Versicherungsnummer (9513 Byte)
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