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Bundestag - Verwandte Artikel

Es handelt sich hier um eine Übersicht die Definition, die dem Wissensgebiet Bundestag verwandt sind.


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Die Eng-verwandte Artikel behandeln direkt das Thema Bundestag. Dort finden Sie Bundestag Beschreibung. Wenn es sich um ein definierbares Objekt handelt muss es dort auch eine Bundestag Definition geben. Verweise zu den anderen Beschreibungen - in welchen es ebenfalls über Bundestag geht - befinden sich weiter unten.




Beschreibungen, die eng mit dem Thema Bundestag verwandt sind


Falls Sie die Definition von Bundestag oder Bundestag Beschreibung suchen, dann klicken Sie auf einen der u.g. Verweise. Noch weiter unten befinden sich Verweise zu den Beschreibungen, in welchen das Thema Bundestag angesprochen wird.
  1. Bundestag (10062 Byte)
    1: ''Dieser Artikel behandelt den Deutschen Bundestag der Bundesrepublik Deutschland. Für den des Deutschen Bundes siehe [[Bundestag (Deutscher Bund)]].''
    5: |[[Bild:Blick_in_den_Bundestag.jpg|thumb|right|Blick in den Saal des Deutschen Bundestages]]
  2. Deutscher Bundestag (23 Byte)
    1: #redirect [[Bundestag]]
  3. Fraktion (Bundestag) (9063 Byte)
    1: == Fraktionen im Deutschen Bundestag ==
    3: Eine [[Fraktion]] ist im Deutschen [[Bundestag]] der Zusammenschluss von mindestens 5 Prozent der Mitglieder mit gleicher politischer Ausrichtung, z. B. SPD-Fraktion. Dabei ist die Mindeststärke einer Fraktion in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt. Eine parlamentarische Gruppierung, die diese Bedingung erreicht, hat ''Fraktionsstatus''. Verbunden damit sind zahlreiche Vorteile: Ihnen steht ein Sitzungszimmer in den Räumen des Bundestages zu, sie stellen Mitglieder des Ältestenrates und erhalten zusätzliche Finanzmittel für die Fraktionsführung.
    5: Eine Gruppierung, die weniger als diese fünf Prozent der Sitze erhält, kann als ''[[Gruppe (Bundestag)|Gruppe]]'' anerkannt werden. Damit sind aber keine weitergehenden Rechte verbunden. Personen aus Gruppierungen, die nicht als Gruppe anerkannt sind, gelten als ''fraktionslos'' (''siehe:'' [[Fraktionsloser Abgeordneter]]).
  4. Bundestag (Deutscher Bund) (4728 Byte)
    1: Der '''Bundestag''' (auch '''Bundesversammlung''' genannt) war von [[1815]]-[[1866]] das oberste Organ des [[Deutscher Bund|Deutschen Bundes]] und das einzige, das für ganz [[Deutschland]] zuständig war.
    3: Ins Leben gerufen wurde der Bundestag auf Beschluss des [[Wiener Kongress]]es, der nach den [[Napoleonische Kriege|Napoleonischen Kriegen]] eine neue Friedensordnung für [[Europa]] und eine neue [[Verfassung]]sordnung für Deutschland schaffen sollte. Die auf ihre [[Souveränität]] bedachten deutschen Staaten - damals vier [[Freie Stadt|Freie Städte]] und 34 [[Fürstentum|Fürstentümer]] - konnten sich jedoch nicht auf eine Wiederherstellung des [[1806]] aufgelösten [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Kaiserreichs]] e...
    5: Daher sah die die [[Deutsche Bundesakte]] von 1815, die Bestandteil der [[Wiener Kongressakte]] war, einen Bundestag als ständigen Gesandtenkongress aller Mitgliedsstaaten vor, der an die Stelle der früheren kaiserlichen Zentralgewalt treten sollte. Zum Sitz des Bundestages wurde das [[Palais Thurn und Taxis]] in der Freien Stadt [[Frankfurt am Main]] bestimmt.
  5. Gruppe (Bundestag) (1089 Byte)
    1: Eine '''Gruppe''' ist der Zusammenschluss meherer [[MdB|Abgeordneter]] des [[Bundestag]]s, der weniger Rechte als eine [[Fraktion (Bundestag)|Fraktion]] besitzt.
    3: [[Politische Partei|Parteien]], die im Bundestag mit mindestens drei Abgeordneten vertreten sind, aber nicht fünf Prozent der Abgeordneten oder mehr stellen, können sich zu einer Gruppe zusammenschließen.
    5: Eine Gruppe im Bundestag hat zwar nicht die gleichen Rechte wie eine Fraktion (so stellen Gruppen grundsätzlich keinen Vizepräsidenten des Bundestages), haben sie doch erheblich mehr Rechte (z.B. Antrags-, Mitgliedschafts- und Rederechte v.a. in den Ausschüssen) als es fraktionslose Abgeordnete haben.
  6. Wahl zum Deutschen Bundestag (27 Byte)
    1: #REDIRECT[[Bundestagswahl]]
  7. Polizei beim Deutschen Bundestag (1819 Byte)
    1: ...eim Deutschen Bundestag (Polizei DBT)''' ist die für den Bereich des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestages]] zuständige [[Polizei (Deutschland)|Polizeidienststelle]]. Ihre Zuständigkeit begründet sich aus [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_40.html Art. 40 Abs. 2 Grundgesetz], demzufolge der [[Bundestagspräsident]] die alleinige [[Polizeigewalt]] in den Gebäuden des Deutschen Bundestages ausübt. So ist die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden im Bereich des Deutschen Bundestages ausgeschlossen. Dieser ist so der Einflussnahme durch [[Exekutive]] und [[Judikative]] entzogen. Die Polizei DBT spiegelt so die [[Gewaltenteilung]] wieder.
eBay 3...2...1...meins!

Beschreibungen, in welchen das Thema Bundestag angesprochen wird, aber nicht direkt behandelt.


Falls Sie in der oberen Artikel-Liste nichts passendes gefunden haben, können Sie folgende Artikel durchstöbern. Diese Artikel wurden ausgesucht, weil es dort ebenfalls um das Thema Bundestag geht.
  1. Abkürzungen/Gesetze und Recht (32409 Byte)
  2. Angela Merkel (5859 Byte)
  3. Albanien (23653 Byte)
  4. Berlin (34118 Byte)
  5. BStU (6332 Byte)
    5: Am [[29. Dezember]] [[1991]] trat das [[Stasi-Unterlagen-Gesetz]] (StUG) in Kraft, das der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet hatte. Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist die vollständige Öffnung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes, insbesondere der Zugang der Betroffenen zu den Informationen, die der Staatsssicherheitsdienst zu ihnen gespeichert hat. Erstmals bekamen damit Bürger Gelegenheit, in Unterlagen einzusehen, die ein Geheimdienst über sie angelegt hatte. Das ist in der Geschichte ohne Beispiel.
  6. Deutschland (38179 Byte)
  7. Bündnis 90/Die Grünen (13963 Byte)
  8. Berliner Mauer (25019 Byte)
  9. Bundesminister (924 Byte)
    1: Ein '''Bundesminister''' ist in Deutschland Mitglied der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]], er wird auf Vorschlag des [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzlers]] vom [[Bundespräsident (Deutschland)|Bundespräsident]]en ernannt und auf die [[Verfassung]] ([[Grundgesetz]]) vereidigt. Er oder sie leitet ein Fachressort in eigener Verantwortung, jedoch vor dem Hintergrund der [[Richtlinienkompetenz]] des Bundeskanzlers. Ein Bundesminister kann, muss aber nicht Mitglied des [[Bundestag]]es sein. Er darf während seiner Amtszeit keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben.
  10. Bundeskanzler (Deutschland) (5927 Byte)
    5: Der Bundeskanzler muss weder Mitglied des [[Bundestag]]s noch einer [[Politische Partei|politischen Partei]] sein, allerdings muss er das [[passives Wahlrecht|passive Wahlrecht]] zum [[Bundestag]] besitzen. Gemäß dem Grundsatz der Unvereinbarkeit darf er weder ein anderes besoldetes Amt bekleiden noch einen Beruf oder ein Gewerbe ausüben, kein Unternehmen leiten und nicht ohne Zustimmung des Bundestages dem [[Aufsichtsrat]] eines auf Gewinn orientierten Unternehmens angehören (Art. 66 GG).
  11. Bonn (35211 Byte)
  12. Bundesgerichtshof (4344 Byte)
  13. Bundestagswahlrecht (7903 Byte)
    1: ...utschen Bundestages]]. Nach den in Artikel 38 des [[Grundgesetz]]es festgelegten [[Wahlrecht]]sgrundsätzen ist die Wahl ''allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim''. Weiterhin ist im Grundgesetz festgelegt, dass die Wahlen zum Bundestag normalerweise alle vier Jahre stattfinden und dass man das [[passives Wahlrecht|passive Wahlrecht]] als [[Volljährigkeit|Volljähriger]], das [[Aktives Wahlrecht|aktive Wahlrecht]] ab der Vollendung des 18. Lebensjahr hat. Alle weiteren Bestimmungen zur Bundestagswahl werden von einem Gesetz, dem [[Bundeswahlgesetz]], geregelt.
    3: Das wichtigste [[Wahlorgan]] bei der Bundestagswahl ist der [[Bundeswahlleiter]], der unter anderem die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl überwacht und dem [[Bundeswahlausschuss]] vorsitzt.
  14. Bundestagswahl 2002 (12234 Byte)
    1: Die '''[[Bundestagswahl|Wahl]] des 15. [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestages]]''' fand am [[22. September]] [[2002]] statt.
    3: Etwa 61,2 Millionen [[Deutsche]] waren wahlberechtigt. Es beteiligten sich 24 [[Politische Partei|Parteien]] mit Landeslisten an der [[Bundestagswahl]]:
  15. Bayernpartei (3832 Byte)
    5: Sie stellte von [[1954]] bis [[1957]] mit [[Josef Baumgartner]] den stellvertretenden [[Ministerpräsident]]en des Bundeslandes [[Bayern]] und wurde das letzte Mal [[1962]] in den bayrischen [[Landtag]] gewählt. Von [[1949]] bis [[1953]] gehörte die Bayernpartei mit 17 Abgeordneten dem Bundestag an. Fraktionsvorsitzender war [[Gebhard Seelos]], der die Fraktion bis zum Jahre [[1951]] führte, als sie mit der [[Zentrumspartei|Zentrumsfraktion]] zur Fraktion der [[FU|Föderalistischen Union]] fusionierte, um nach Erhöhung der Mindestanzahl an Abgeordneten für eine Fraktionsbildung (von 10 auf 15) den Fraktionsstatus erhalten zu können.
  16. Die Grünen (4485 Byte)
  17. Dresden (49534 Byte)
  18. Edmund Stoiber (9434 Byte)
  19. Edelgard Bulmahn (2786 Byte)
  20. Franz Müntefering (3802 Byte)
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