| Bundesregierung (Deutschland) - Verwandte ArtikelEs handelt sich hier um eine Übersicht die Definition, die dem Wissensgebiet Bundesregierung (Deutschland) verwandt sind.Dieser Link führt Sie zum Artikel über Bundesregierung (Deutschland).Die Eng-verwandte Artikel behandeln direkt das Thema Bundesregierung (Deutschland). Dort finden Sie Bundesregierung (Deutschland) Beschreibung. Wenn es sich um ein definierbares Objekt handelt muss es dort auch eine Bundesregierung (Deutschland) Definition geben. Verweise zu den anderen Beschreibungen - in welchen es ebenfalls über Bundesregierung (Deutschland) geht - befinden sich weiter unten.
Beschreibungen, die eng mit dem Thema Bundesregierung (Deutschland) verwandt sindFalls Sie die Definition von Bundesregierung (Deutschland) oder Bundesregierung (Deutschland) Beschreibung suchen, dann klicken Sie auf einen der u.g. Verweise. Noch weiter unten befinden sich Verweise zu den Beschreibungen, in welchen das Thema Bundesregierung (Deutschland) angesprochen wird.
- Bundesregierung (Deutschland) (4845 Byte)
1: Die '''Bundesregierung''' der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]] besteht aus dem [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]] und den [[Bundesminister]]n. Sie wird auch als [[Kabinett]] bezeichnet. Näheres zur Bundesregierung ist in den Beschreibungen 62 bis 69 des [[Grundgesetz]]es geregelt.
3: Sind zwei [[Minister]] in einem Punkte uneinig, so entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip).
4: Näheres wird durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt, in der unter anderem auch festgelegt ist, dass die Bundesregierung dann beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammen gekommen sind.
Beschreibungen, in welchen das Thema Bundesregierung (Deutschland) angesprochen wird, aber nicht direkt behandelt.
Falls Sie in der oberen Artikel-Liste nichts passendes gefunden haben, können Sie folgende Artikel durchstöbern. Diese Artikel wurden ausgesucht, weil es dort ebenfalls um das Thema Bundesregierung (Deutschland) geht. - Alkohol (20523 Byte)
- Aussetzung des Handels (3862 Byte)
- Autobahn (5273 Byte)
- Deutschland (38179 Byte)
1: ''Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Staat der Bundesrepublik Deutschland. Zu weiteren Bedeutungen des Wortes "Deutschland", insbesondere im jeweiligen historischen Kontext, siehe [[Deutschland (Begriffsklärung)]].''
4: |+<font size="+1">'''Bundesrepublik Deutschland'''</font><br />
- Bündnis 90/Die Grünen (13963 Byte)
1: '''Bündnis 90/Die Grünen''' (offizielle Kurzform: ''Grüne'') ist eine in [[Deutschland]] auf Bundesebene organisierte [[Die Grünen|grüne]] [[politische Partei|Partei]], die [[1993]] aus dem Zusammenschluss der Parteien ''Die Grünen'' und ''[[Bündnis 90]]'' entstanden ist.
5: Die Grünen entstanden in der alten Bundesrepublik Deutschland Mitte bis Ende der [[1970er]] Jahre als Zusammenschluss sehr unterschiedlicher Gruppierungen, deren gemeinsamer politischer Schwerpunkt die Umweltpolitik war. Wichtige Quellen der Neugründung waren außerparlamentarische Bewegungen mit den Schwerpunkten Umwelt-, Friedens, Menschenrechts- und Frauenpolitik (siehe auch unter [[Neue soziale Bewegungen]] und [[Alternativbewegung]]). [[1979]] wurde für die [[Europawahl]] die ''Sonstige politische Vereinigung DIE GRÜNEN'' gebildet, aus der am [[18...
- Bundesminister (924 Byte)
1: Ein '''Bundesminister''' ist in Deutschland Mitglied der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]], er wird auf Vorschlag des [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzlers]] vom [[Bundespräsident (Deutschland)|Bundespräsident]]en ernannt und auf die [[Verfassung]] ([[Grundgesetz]]) vereidigt. Er oder sie leitet ein Fachressort in eigener Verantwortung, jedoch vor dem Hintergrund der [[Richtlinienkompetenz]] des Bundeskanzlers. Ein Bundesminister kann, muss aber nicht Mitglied des [[Bundestag]]es sein. Er darf während seiner Amtszeit keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben.
3: ''"Ein Minister ist ein Staatsdiener mit eintägiger Kündigungsfrist."'' (Dr. h.c. [[Georg Leber]], Bundesminister für Verkehr (1967-69) und Verteidigung (1972-78), [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]])
- Bundeskanzler (Deutschland) (5927 Byte)
1: Der '''Bundeskanzler''' leitet die Geschäfte der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] und bestimmt die Richtlinien ihrer Politik. Er hat nach Artikel 65 des [[Grundgesetz]]es (GG) die [[Richtlinienkompetenz]] und bestimmt die Eckwerte, an denen die [[Bundesminister]] die [[Leitung]] ihrer Ministerien ausrichten müssen.
- Bonn (35211 Byte)
3: ;[[Bild:Karte_bonn_in_deutschland.png|Karte Bonn in Deutschland]]
5: ;[[Bundesland (Deutschland)|Bundesland]]
- Bundesregierung (Deutschland) (4845 Byte)
1: Die '''Bundesregierung''' der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]] besteht aus dem [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]] und den [[Bundesminister]]n. Sie wird auch als [[Kabinett]] bezeichnet. Näheres zur Bundesregierung ist in den Beschreibungen 62 bis 69 des [[Grundgesetz]]es geregelt.
3: Sind zwei [[Minister]] in einem Punkte uneinig, so entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip).
4: Näheres wird durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt, in der unter anderem auch festgelegt ist, dass die Bundesregierung dann beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammen gekommen sind.
- Deutsche Bundesbank (5559 Byte)
2: Die '''Deutsche Bundesbank''' ist, als bundesunmittelbare [[juristische Person]] des öffentlichen Rechts, die [[Zentralbank]] der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Sie hat ihren Sitz in [[Frankfurt am Main]] und ist Teil des [[Europäisches System der Zentralbanken|Europäischen Systems der Zentralbanken]].== Geschichte ==
4: Die Deutsche Bundesbank wurde durch das [[Bundesbankgesetz]] vom [[26. Juli]] [[1957]] gegründet und nahm am [[1. August]] 1957 ihre Arbeit auf. Damit ist sie Nachfolgerin der [[Bank deutscher Länder]], der vorher eigenständigen [[Landeszentralbank]]en, sowie der Berliner Zentralbank und damit von [[1950]] bis [[2001]] für die [[Geld]]ausgabe in Deutschland verantwortlich. Mit der Einführung des [[Euro]] ging die geldpolitische Souveränität an die [[Europäische Zentralbank]] (EZB) über.
- Deutsches Rotes Kreuz (5586 Byte)
1: Das '''Deutsche Rote Kreuz''' (DRK) ist die nationale [[Deutschland|deutsche]] Gruppe der [[Hilfsorganisation]] [[Internationales Rotes Kreuz]]. Es ist die Nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik nach den Genfer Rotkreuzabkommen und - als einer der großen [[Wohlfahrtsverband|Wohlfahrtsverbände]] in Deutschland - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.
- Luftangriff auf Dresden (7311 Byte)
- Edmund Stoiber (9434 Byte)
- Edelgard Bulmahn (2786 Byte)
- Franz Müntefering (3802 Byte)
1: '''Franz Müntefering''' (* [[16. Januar]] [[1940]] in [[Neheim-Hüsten]]) ist ein [[Deutschland|deutscher]] [[Politiker]] ([[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]]).
- Freie Demokratische Partei (31084 Byte)
5: | align="center" | [[Bild:Logo_FDP_(Deutschland).jpg|140px|FDP-Logo]]
- Grundgesetz (Quellentext) (22288 Byte)
1: '''Auszug aus:''' [[Grundgesetz]] für die [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]]
4: ''Links:'' [http://www.bundesregierung.de/Gesetze/-,4222/Grundgesetz.htm Grundgesetz auf dem Webserver der Bundesregierung] (enthält neuere Version!) und [http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/ eine Seite mit allen Änderungen] seit Bestehen der BRD.
- George W. Bush (20998 Byte)
- Gerhard Schröder (19880 Byte)
1: ''Der folgende Artikel bezieht sich auf den seit 1998 amtierenden 7. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Es gab einen deutschen CDU-Politiker und Außenminister gleichen Namens; siehe [[Gerhard Schröder (CDU)]].''
4: '''Gerhard „Gerd“ Fritz Kurt Schröder''' (* [[7. April]] [[1944]] in [[Mossenberg-Wöhren]], heute Stadtteil von [[Blomberg (Lippe)]], [[Kreis Lippe]]) ist seit 1998 der amtierende [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]] der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]].
- Großer Lauschangriff (13520 Byte)
3: Die Änderung des Artikels 13 des [[Grundgesetz]]es in [[Deutschland]] im Jahre [[1998]], mit der die so genannte ''akustische Wohnraumüberwachung'' zu Zwecken der Strafverfolgung ermöglicht wurde, wird umgangssprachlich als '''Großer Lauschangriff''' bezeichnet. Er hat eine Einschränkung des [[Grundrecht]]s auf Unverletzlichkeit der Wohnung zum Inhalt und ist bis heute umstritten. Vom "Großen Lauschangriff" ist der "kleine Lauschangriff" zu unterscheiden. Im Rahmen des "Großen Lauschangriffs" sind die Polizei und Staatsanwaltschaft befugt, auch die Wohnun...
Wenn Ihnen diese Übersichtsseite zu dem Begriff Bundesregierung (Deutschland) nicht geholfen hat, benutzen Sie am besten die Suchfunktion. Unter Umstä können Sie auch eine Suchmaschine (z.B. Google) benutzen. Folgene Suchzeichenketten können Sie bei den meisten Suchmaschinen verwenden:
|