| Anspruch - Verwandte ArtikelEs handelt sich hier um eine Übersicht die Definition, die dem Wissensgebiet Anspruch verwandt sind.Dieser Link führt Sie zum Artikel über Anspruch.Die Eng-verwandte Artikel behandeln direkt das Thema Anspruch. Dort finden Sie Anspruch Beschreibung. Wenn es sich um ein definierbares Objekt handelt muss es dort auch eine Anspruch Definition geben. Verweise zu den anderen Beschreibungen - in welchen es ebenfalls über Anspruch geht - befinden sich weiter unten.
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- Anspruch (1904 Byte)
1: In der Rechtswissenschaft bezeichnet '''Anspruch''' das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Absatz 1 [[BGB]]). Derjenige, der das Tun oder Unterlassen einfordern kann, ist in zivilrechtlicher Terminologie ''Gläubiger'', derjenige, der es schuldet, ''Schuldner''.
5: Ansprüche können sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (so im Falle des Anspruchs auf Unterlassung von Lärm) oder deshalb entstehen, weil Gläubiger und Schuldner dies so vereinbart haben (so im Falle des Anspruchs auf Zahlung des Kaufpreises). Ansprüche bestehen in der Regel nicht zeitlich unbeschränkt, sondern unterliegen der [[Verjährung]]. Sie sind in der Regel durch Klage beim zuständigen Gericht durchsetzbar.
Beschreibungen, in welchen das Thema Anspruch angesprochen wird, aber nicht direkt behandelt.
Falls Sie in der oberen Artikel-Liste nichts passendes gefunden haben, können Sie folgende Artikel durchstöbern. Diese Artikel wurden ausgesucht, weil es dort ebenfalls um das Thema Anspruch geht. - Abkürzungen (3075 Byte)
5: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; bitte benutzen Sie deshalb ggf. auch die Stichwortsuche für eine weitere Recherche.
- Atheismus (17092 Byte)
- Augustus (45356 Byte)
- Adolf Hitler (42535 Byte)
- Aioli (1429 Byte)
1: ...te Creme, die vor allem aus [[Knoblauch]] (''ail''), [[Olivenöl]] (''oli'') und [[Speisesalz|Salz]] besteht. Bei der klassischen Aioli, die nur aus Knoblauch und Öl besteht, werden Knoblauchzehen in einem [[Mörser (Werkzeug)|Mörser]] aus Holz (meist Olivenholz) feinst zerrieben und dann Öl in hauchdünnem Strahl unter fortwährendem Rühren mit dem [[Pistill]] hinzugeben bis eine gut cremige, zähflüssige Masse entstanden ist. Die Zubereitung einer Aioli kann auf diese Weise 20 Minuten in Anspruch nehmen. Wird zuviel oder zu schnell Öl hinzugegeben, trennen sich die Phasen und die Aioli "kippt". Als [[Emulgator]] wird deshalb oft noch [[Milch]], ein Stückchen gekochte [[Kartoffel]] oder ein [[Hühnerei|Eigelb]] beigegeben. Aioli wird als Vorspeise mit [[Brot]] und/oder [[Olive|Oliven]] als Beigabe zu [[Fleisch]], [[Speisefisch|Fisch]] und [[Gemüse]] serviert.
- Algorithmus (11578 Byte)
- Axiom (4317 Byte)
- Deutschland (38179 Byte)
- Bündnis 90/Die Grünen (13963 Byte)
- Biografie (2498 Byte)
- BID-Bereich (3777 Byte)
- Copyright-Vermerk (1186 Byte)
1: Ein '''[[Copyright]]-Vermerk''' ([[Symbol]]: ©) oder auch '''Urheberrechtshinweis''' ist eine besondere Kennzeichnung des [[Urheber]]s eines [[Werk]]es, die darauf hinweist, dass ein Anspruch des Urhebers auf dieses Werk besteht. Ein Anspruch auf ein [[Dokument]], einen [[Text]] etc. muss (in Deutschland) ''nicht'' extra angemeldet werden, damit das [[Recht]] wirksam ist. Das Urheberrecht gilt automatisch. Der Copyright-Vermerk hat insofern Bedeutung, als jedwede Zweifel über die Verwendbarkeit von vornherein ausgeschlossen sind. Soweit er das Datum des Inverkehrbringens enthält, ermöglicht dies unter Umständen einen Rückschluss auf eine inzwischen mögliche Freiverwendbarkeit als gemeinfreies Werk (engl. [[Public Domain]]) nac...
- Volksrepublik China (35899 Byte)
- Christian Morgenstern (2242 Byte)
- C (Programmiersprache) (18136 Byte)
- Culpa in contrahendo (1251 Byte)
- Darmstadt (29178 Byte)
- Dialektik (17448 Byte)
- Eigentum (8674 Byte)
- Esoterik (16107 Byte)
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